Beamtenverhältnis

 

 

Aus dem Beamtenverhältnis existieren für einen jeden

Beamten sowohl Pflichten als auch Rechte.

 
 
 
 
 
 

Beamtenpflichten sind die Treuepflicht, Gehorsamspflicht und die Dienstleistungspflicht.

Hierunter fallen beispielsweise das Ablegen eines Diensteides, inklusive des Bekenntnisses und dem aktiven Eintreten für die freiheitlich-demokratische Grundordnung, aber auch die Uneigennützigkeit des eigenen Handelns sowie die grundsätzliche Verschwiegenheit im Amt. Darüber hinaus sind Beamte verpflichtet, sich ihrem Beruf voll hinzugeben und ihre Pflichten gewissenhaft zu erfüllen als auch rechtmäßige dienstliche Anordnungen zu befolgen. Unter Umständen kann auch das Tragen einer Dienstkleidung verpflichtend sein, beispielsweise einer Polizeiuniform.

 

Im Gegenzug zu ihrer Pflichterfüllung stehen den Beamten auch Rechte zu, zu denen beispielsweise die Ansprüche auf

Besoldung, Versorgung, Reisekosten und Beihilfen.

Weiterhin zählen zu den Beamtenrechten auch

die Gewährung von Sonder- und Erholungsurlaub, die Anstellung als Beamter auf Lebenszeit, das Führen einer Amtsbezeichnung als auch das Recht zur Einsichtnahme in die eigene Personalakte.

Nach vorheriger Genehmigung durch den Dienstherrn besteht möglicherweise sogar die Aufnahme einer Nebentätigkeit.

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